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::: Infos zu Immobilienmaklern :::
Der Immobilienmakler ist ein Vermittlungsmakler. In der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision).

Maklervertrag

Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag geschlossen.

Dabei handelt es sich um einen Vertrag über die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Vertragsgelegenheit zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung einer Immobilie zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler. Wesentlicher Inhalt ist das sog. Provisionsversprechen (Courtage) des Auftraggebers, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sog. Makler-Alleinauftrag. Im Maklervertrag kann nicht die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer an einen von ihm selbst gefundenen Interessenten verkauft. Allerdings fällt in den meisten Fällen die Courtage trotzdem an.

Die Courtage beträgt bei Immobilienverkäufen zwischen 3-6% des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer und bei Vermietungen bis zu 2 Netto-Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Die Provision bei Verkäufen und der Vermittlung von Gewerbeobjekten ist frei verhandelbar, die Provision für die Vermittlung von Wohnraum im Wohnraumvermittlungsgesetz auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Dabei darf auch derjenige keine Provision für die Vermittlung von Wohnraum verlangen, der zum Zeitpunkt des Vertrages Eigentümer, Verwalter oder Mieter der Mietsache ist.

Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig, so dass jede Vorleistung eines Maklers auf dessen eigenes Risiko erfolgt.

Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt üblichen Konditionen. So ist es beispielsweise üblich in Berlin 6% Courtage, in Hamburg 5,25 % und in Nordrhein-Westfalen 3,48% Courtage zu vereinbaren. Die Festlegung der Verkäufercourtage wird unterschiedlich gehandhabt. Bei Verzicht auf die Verkäufercourtage ist eine Mehrerlösregelung möglich. Danach wird ein fester Verkaufspreis mit dem Verkäufer vereinbart. Kann der Makler einen höheren Preis erzielen, wird der Mehrerlös zwischen Makler und Verkäufer geteilt.

 
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