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::: Infos zu Kredite :::
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Das Guthaben des Kreditwerbers entspricht der Forderung des Kreditgebers. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Es ist ein Fremdkapital und verursacht Zinsen, die den Gewinn mindern und die Liquidität des Unternehmens belasten.

Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Beispiel: Der Dispositionskredit eines Kontokorrentkontos ist ein Kredit im weiteren Sinne, ein Vertrauensbeweis, solange er nur "eingeräumt" wird. Wird der Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch genommen, entsteht ein Kredit im (engeren) Sinne eines Rechtsverhältnisses, ein Darlehen. "Man steht in der Kreide".

Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld, Währung) ausgedrückt. Zu einem Kreditvertrag gehören folgende Details:

* Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
* Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
* Sicherstellung für den Kreditgeber

Kreditvergabe

Aufgrund von Krediten der Zentralbank (Zentralbankgeld-Guthaben) und von Einlagen von Bankkunden (Nichtbanken) können Geschäftsbanken ihren Kunden Kredite erteilen. Dazu verpfänden die Kreditkunden ihnen in der Regel Sicherheiten (Hypotheken auf Grundstücken, Wertpapiere). Nach Zusage des Kredits kann der Kreditnehmer von einem Sichtguthabenkonto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto in der Schweiz) über ein Guthaben in Buchgeld (Sichtguthaben) bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen. Er kann davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder einer anderen Bank vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.

Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht einerseits eine Forderung (Schuldtitel) der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits. Sie erscheint als Aktiv-Posten in der Bilanz der Bank. Auf der anderen Seite entsteht auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf die Herausgabe von Bargeld lautet, sogenanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld erscheint als Passiv-Posten in der Bilanz. Es wird als Einlage bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter, weil es von Konto zu Konto überwiesen werden und so in der Wirtschaft umlaufen kann. Deshalb ist Kreditgewährung immer Geldschöpfung. Bei der Rückzahlung des Kredites wird Geld vernichtet und der Schuldtitel aufgelöst.

Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Eigenkapital der Bank, Einlagen ihrer Kunden sowie Zentralbankgeld-Guthaben ausreichend abgesichert, gedeckt sein. Reicht dies nicht aus, um die Kreditvergabe in dem von der Bank gewünschten Ausmaß durchzuführen, so hat sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich bei anderen Banken, notfalls auch bei der Zentralbank Geld zu leihen, Refinanzierung genannt. Von welcher dieser Möglichkeiten sie Gebrauch macht, hängt von den Zinskonditionen der Banken ab. Da Refinanzierungen wegen der hohen Zinssätze sehr teuer sind, werden sie nur tageweise, manchmal sogar nur halbtageweise in Anspruch genommen (daher die Bezeichnung Tagesgeld).

Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.

 
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